Nach Abklärung der ZAR mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz S7 Krisenstab Covid-19 ist klargestellt, dass Zucht-, Nutz- und Schlachttierversteigerungen Zusammenkünfte zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit der Landwirte zwingend erforderlich und somit ohne Beschränkungen durchgeführt werden dürfen. Im Sinne der Eigenverantwortung ersuchen wir um Einhaltung der eingeführten und gut etablierten Verhaltensregeln, um weiterhin einen positiven Beitrag zur Eindämmung der Covid 19 Pandemie zu leisten.
Aktualisierung, 2.11.20
Zu Beginn des neuen Jahres wird die Telefonanlage umgestellt.
Ab 11. Jänner 2021 haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue Duchwahlnummern. Diese sind bei Verwendung ein und derselben Telefonnummer samt Durchwahl am Festnetz oder am Mobiltelefon erreichbar. Dadurch ist die Erreichbarkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während den Dienstzeiten unabhängig vom Ort gegegben.
Ankaufsbeihilfe des Landes OÖ. verlängert bis 31. Jänner
Bei der nächsten Versteigerung am 19. Jänner besteht noch die Möglichkeit, die Ankaufsbeihilfe des Landes Oberösterreich zu nutzen.
Besonderes Interesse wird an einem genetisch reinerbig hornlosen weiblichen Zuchtkalb mit sehr hohen genomischen Zuchtwerten erwartet, Details siehe Katalog Nr. 700.
Wir dürfen die Versteigerungen von Zuchtrindern und Kälbern weiterhin abhalten. Wir ersuchen um konsequente Einhaltung der Verhaltensregeln.
Besonders hinweisen möchten wir auf die folgenden Punkte:
- Besucher erhalten keinen Zutritt zu den Versteigerungen
- Die Einhaltung der Maskenpflicht ist in allen Bereichen notwendig
- Halten Sie Abstand im Stall und in der Versteigerungshalle
- Die Kantine ist geschlossen
Ergänzend zu den Nutzkälbermärkten:
- Bereiten Sie die Kälber auf die Abholung vor
- Tragen Sie bei der Abholung der Kälber von Ihrem Betrieb eine Maske und halten Sie so gut wie möglich Abstand
- Bei den Nutzkälberversteigerungen müssen die „Anlieferer“ nicht aus dem Auto aussteigen. Die Kälber werden durch die Markthelfer entladen

Der Zeitplan für die Umstellung schaut nun wie folgt aus:
• Die Ergebnisse im Dezember 2020 und die Kandidatenläufe im Jänner, Februar und März 21 erfolgen noch
nach der derzeitigen Methode.
• Anfang Februar 21 erhalten die Verbände die Testlaufergebnisse der neuen Methode. Die Ergebnisse werden
auch an die Züchter für ihre genomisch untersuchten Tiere weitergegeben.
• Voraussichtlich im April erfolgt die offizielle Umstellung auf die neue Methode. Es werden dann nur mehr mit
dieser verbesserten Methode berechnete Zuchtwerte bei Fleckvieh in Deutschland, Österreich und Tschechien
veröffentlicht.
• Voraussichtlich ab August 21 soll der monatlich durchgeführte Kandidatenlauf auf ein 2-wöchiges Intervall
verkürzt werden.
• Für alle Tiere, die bis März 21 einen mit der bisherigen Methode berechneten genomischen ZW erhalten haben,
wird im April 21 ein genomischer ZW mit der neuen Methode veröffentlicht.
Muhhht zu Handeln! Gelebte Überzeugung und Tun.
Berufung und Herz. Geschätzte Offenheit und Größe.
Führend bei Vermarktung, Zucht und als Wissensplattform.
Der FIH polarisiert, setzt neue Akzente und zeigt Mut zu Innovationen.
Wir unterstützen Landwirte dabei, ihre bäuerliche Produktion weiter zu entwickeln.
Wir gehen neue Wege, bleiben nicht stehen, sondern handeln. Wir zeigen Muhhht zu Handeln!
Wir stehen als Fleckviehzuchtverband seit 125 Jahren konsequent zur Doppelnutzungsstrategie in der Rinderzucht.
- Zu einer Strategie mit einem ausgewogenen Zuchtziel von Milch, Fleisch und Fitness.
- Zu einer Strategie, bei der die Stierkälber nicht nur als Nebenprodukt der Milchproduktion, sondern als wertvolle Basis für eine wirtschaftliche Stiermast gesehen werden und in Zukunft auch natürlich hornlos sind.
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